Problem: Der Hebammenverband hat mit dem Gesetzgeber oder den Krankenkassen eine neue gesetzliche oder private Gebührenordnung ausgehandelt, bei der es sich um eine prozentuale Erhöhung handelt.
Lösung: Über das Modul GEGO kann man sich die neue Gebührenordnung einstellen lassen.
1 . Generierung einer neuen privaten Gebührenordung aus HEBGV mit Datumsvorgabe
Die Felder sprechen eigentlich für sich selber:
Bei GEBO stellt man die gewünschte private Gebührenordnung ein. Durch Betätigung des Buttons dahinter kann man sich dies aus einer Liste holen.
Bei altes Gültigkeitsdatum wählt man den gewünschten Stand aus der HebGV aus, der kopiert werden soll. Erfahren tut man die vorhanden Gültigkeitsstände im Modul GEBR
Bei neues Gültigkeitsdatum gibt man das Datum ein, mit welchen die Einträge in der privaten Gebührenordnung erfolgen soll. Dieses Datum bestimmt dann auch, ab wann die Gebührenordnung automatisch herangezogen wird.
In der Felder Faktor und Weggeld-Faktor gibt man den Faktor an, um welchen erhöht werden soll. Im hier aufgeführten Fall der hessischen Hebammengebührenordnung als 2 und 2.
2. Generierung einer neuen privaten Gebührenordung aus HEBGV ohne Datumsvorgabe
Also ein Gesamtupdate !!!
Die Vorgehensweise
entspricht der bei der privaten Gebührenordnung mit
Datumsvorgabe, allerdings läßt man die Felder altes
Gültigkeitsdatum und neues Gültigkeitsdatum
leer.
Achtung ! In diesem Fall werden alle
Einträge der privaten Gebührenordnung vorher gelöscht
!
3. Generierung einer Anpassung innerhalb der HEBGV mit Datumsvorgabe
Die
Vorgehensweise entspricht der bei der privaten Gebührenordnung
mit Datumsvorgabe, allerdings läßt man das Feld GEBO leer.
Achtung!
Durch die geringen Erhöhungssätze (z.B. Faktor 1,065 bei
letzter Erhöhung am 24.7.05) kommt es meist zu
Rundungsdifferenzen, die händisch im Modul GEBR korrigiert
werden müssen.
4.Generierung innerhalb der HEBGV ohne Datumsvorgabe
Diese Möglichkeit gibt es nicht, denn was sollte das Programm machen ?
Volker Krause, im Februar 2005
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