Corona-Sonderregeln über den 30.6. hinaus verlängert
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- Veröffentlicht: Dienstag, 22. Juni 2021 13:55
Die Sonderregelungen, Sondergebühren und Zuschläge sind weiter verlängert wurden. Sie gelten vorerst bis zum 30.9.2021 weiter.
Die Sonderregelungen, Sondergebühren und Zuschläge sind weiter verlängert wurden. Sie gelten vorerst bis zum 30.9.2021 weiter.
Am Montag 22. Februar haben die Verbände und der GKV-SV folgende Vereinbarung geschlossen.
Zum 1. März wird es eine Erhöhung der Pandemiezuschläge bei den Materialpauschalen um 0,21 € gegen. Das bedeutet pro persönlichen Kontakten in der Schwangerschaft (Positionsnummer 3407, 3507) von 0,49 € => 0,70 € und pro Kontakt im Wochenbett (Positionsnummer 3807,3877,3907) von 0,62 € => 0,83 €.
In HERS ist das mit der nächsten Version zum 15.3.2021 enthalten.
Die Sonderregelungen, Sondergebühren und Zuschläge sind weiter verlängert wurden. Sie sind ab November verwendbar, aber schon in HERS integriert. Genaueres können Sie hier nachlesen.
Für den Zeitraum der Corona-Pandemie (z.Zt. 19.03.2020 bis 30.09.2020) kann man zusätzliche Pandemie-Zulagen abrechnen. Dieses ist mit der HERS-Version 9.9.50 möglich.